Beurlaubung
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden:
a) bis zu 2 Wochen durch die Schulleitung
b) für einen noch längeren Zeitraum auf schriftlichen Antrag durch die Schulaufsicht in Aachen
Unmittelbar vor bzw. nach den Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.
Ein Antrag auf Beurlaubung muss stets schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.