Entschuldigungen

 

Ist ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, muss es möglichst vor Unterrichtsbeginn per Mail an die Klassenlehrerin oder telefonisch entschuldigt werden. Sie können täglich ab 7.45 Uhr im Sekretariat anrufen. (Tel. 27261)

Wenn das Kind wieder zur Schule kommt, muss eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung vorgelegt werden. Ärztliche Atteste sind nur erforderlich

  • beim Fehlen unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten
  • bei Fehlzeiten, die länger als drei Werktage andauern
  • sowie bei gehäuft auftretendem Fehlen.

Bei meldepflichtigen Krankheiten (z.B Scharlach, Windpocken) und bei Läusen nehmen Sie bitte unmittelbar telefonisch Kontakt mit der Schule auf.