Beurlaubung
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden:
a) bis zu 2 Tagen durch die Klassenlehrerin
b) bis zu 2 Wochen durch den Schulleiter,
c) für einen noch längeren Zeitraum auf schriftlichen Antrag durch die Schulaufsicht
Unmittelbar vor bzw. nach den Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.