Radfahrausbildung
Die Radfahrausbildung wird in allen Jahrgangsstufen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten. In den Klassen 1, 2 und 3 wird das Training von Lehrerinnen im Bereich des Schulgeländes durchgeführt. In der Klasse 4 findet die Radfahrausbildung unter Leitung der Polizei auch im öffentlichen Verkehrsraum statt. Den Abschluss bildet dann die Radfahrprüfung.
Die Kinder dürfen nur während der angegebenen Übungszeiten das Fahrrad mit zur Schule bringen. Es muss allerdings zur Schule und nach Hause geschoben werden.
Die Stadt Stolberg hat als Schulträger keine gesonderte Versicherung des Eigentums der Schüler gegen Sachschäden abgeschlossen. Achten Sie bitte darauf, dass das Fahrrad abgeschlossen werden kann.