Verkehrserziehung / Radfahrausbildung

 

Das Radfahrtraining wird in Klasse 3 von Lehrern im Bereich des Schulhofs durchgeführt. In der 4. Klasse findet die Radfahrausbildung unter Leitung der Polizei auch im öffentlichen Verkehrsraum statt. Den Abschluss bildet dann eine theoretische und praktische Radfahrprüfung.

Wir empfehlen, Ihr Kind nicht mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule fahren zu lassen. Sie sind wegen ihrer Größe, ihrer schlechten Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen und wegen des Gewichts der Schultasche nicht sicher im Straßenverkehr.

Außerdem können die Fahrräder oder Roller an unserer Schule nicht sicher abgestellt werden und sind vom Schulträger nicht versichert.