Vertretungskonzept

 

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung zur Sicherstellung des Unterrichts an der KGS Atsch durch das folgende Vertretungskonzept geregelt.

 

Organisatorische Regelungen

(aufgelistet in der Reihenfolge, in der im Bedarfsfall Maßnahmen ergriffen werden):

 

Allgemein wird Unterricht mindestens bis nach der vierten Stunde gewährleistet.

Es gilt

- am 1. Tag eines unvorhergesehenen Vertretungsfalls:

 

  • Doppelbesetzung in anderen Klassen wird aufgelöst (Ausnahme GL)
  • Sportunterricht findet je nach Klassenstärke mit zwei Klassen statt
  • Kolleginnen, die auf Grund von Abwesenheit einer Klasse (z.B. wegen einer Klassenfahrt) keinen (Fach-)Unterricht erteilen können, stehen für Vertretung zur Verfügung
  • Mehrarbeit einer dienstfreien Lehrerin vor bzw. nach ihrem Unterricht für diesen Tag
  • Aufteilung der Schüler/innen auf andere Klassen nach den Verteillisten

- bei vorhersehbarem Vertretungsfall bzw. ab dem 2. Tag:

  • Unterricht nach Vertretungsplan, so dass die Grundversorgung mit der Minimalstundenzahl nach der Stundentafel (AO-GS) gewährleistet ist
  • Stunden des regulären Plans, die über die Grundversorgung aller Klassen hinaus gehen, werden zur Vertretung herangezogen
  • bei notwendiger Unterrichtskürzung, etwa beim Ausfall mehrerer Kolleginnen, wird diese auf mehrere / alle Klassen verteilt
  • Kolleginnen, die auf Grund von Abwesenheit einer Klasse (z.B. wegen einer Klassenfahrt) keinen (Fach-)Unterricht erteilen können, stehen für Vertretung zur Verfügung
  • Anordnung von Mehrarbeit

- die Parallelklassenlehrerin kümmert sich

  • um die Verteilung der Kinder
  • um die Vermittlung allgemeiner Informationen zum Jahrgang
  • um unterrichtliche Informationen
  • gegebenenfalls um die Zur-Verfügungstellung des notwendigen Arbeitsmaterials

- die ausfallende Kollegin gibt nach Möglichkeit

 

  • Informationen zum Unterricht
  • Arbeitsmaterialien weiter

- die Eltern werden

 

  • durch einen Elternbrief oder eine Mail informiert, sofern der Ausfall vorhersehbar ist oder mehr als  einen Tag andauert
  • um Mitteilung gebeten, ob das Kind bei notwendiger Unterrichtskürzung bis zum regulären Schulschluss zu betreuen ist